Zahlreiche Eltern wollen deshalb jetzt die Verhältnismäßigkeit von Schulschließungen gerichtlich überprüfen lassen. Wir haben einige von ihnen, die sich an uns gewandt haben, für Euch befragt. Hier kommt Teil 2 unserer Interviews.

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Hinweis: Die Namen unserer Interviewpartner:innen sind uns bekannt. Sie möchten allerdings zum Schutz ihrer Kinder anonym bleiben.


Mutter einer Grundschülerin

Was fällt deiner Tochter besonders schwer derzeit?

Meine Tochter ist immer gern zur Schule gegangen und sehr lern- und wissbegierig. Die Reduzierung des Unterrichtes auf eine sogenannte “pädagogische Betreuung” hat bei ihr dazu geführt, dass sie lustlos geworden ist und schlichtweg ihre Motivation verloren hat. Schließlich lernen Kinder in diesem Alter überwiegend für ihre Lehrer. Fehlt das beständige Lob und auch der Kontakt, so geht auch der Spaß am Lernen verloren.

Auch wenn sie täglich in die Schule geht und dort ihre Aufgaben “abarbeitet”, fehlt ihr die Klassengemeinschaft als Ganzes und der tägliche Kontakt zu den Klassenlehrern sehr, da die Betreuung täglich wechselt.

Eine Notbetreuung ist bei Grundschülern schlichtweg nicht ausreichend, um den Kindern die so wichtige Basis und auch den Spaß am Lernen zu vermitteln.

Warum lässt Du die Schulschließung gerichtlich prüfen?

Die maßgeblichen Kriterien für die massiven Eingriffe in Grundrechte sind, dass die Maßnahmen verhältnismäßig sind, also geeignet, erforderlich und angemessen. Diese Kriterien sehe ich durch die Schulschließungen nicht (mehr) erfüllt. So zeigt sich beispielsweise, dass die Inzidenz in unserer Stadt in den Altersgruppen 0 bis 11 Jahre stets unterhalb der älterer Bevölkerungsgruppen liegt, die anhaltenden Schulschließungen schlichtweg nicht dazu beitragen können, die Gesamtinzidenz weiter zu drücken. Die Maßnahme ist also weder geeignet, noch ist sie demzufolge verhältnismässig, da sie die Kinder ungleich härter einschränkt, noch dazu fremdnützig.

Diverse Appelle, offene Briefe und auch direkte Gespräche mit Politikern haben nicht zu den gewünschten Erfolgen geführt, so dass ich die gerichtliche Prüfung als meine letzte Handlungsmöglichkeit sehe.

Was wäre das bestmögliche Ergebnis für Euch?

Die Schwäche eines Eilantrages vor dem Verwaltungsgericht besteht darin, dass man jeweils nur für sein eigenes Kind klagen kann. Im Fall, der Klage würde stattgegeben werden, müsste theoretisch nur die Schule bzw. Klasse meiner Tochter den “Beschulungsanspruch” (so der offizielle Klagegrund) meiner Tochter sicherstellen. Mir geht es explizit um alle Kinder bzw. ich würde mir erhoffen, dass der Druck auf die Politik dadurch steigt und sie sich verpflichtet sieht, diesen Anspruch für alle Schüler zu erfüllen. 

Interessant zu wissen: Gerichtliche Überprüfung im Eilverfahren

Prinzipiell kann jede:r von einer Maßnahme Betroffene diese gerichtlich überprüfen lassen. Das heißt in den konkreten Fällen der Schulschließung, dass Schüler:innen, bei Minderjährigkeit vertreten durch ihre Erziehungsberechtigten, Rechtsmittel einlegen können. Zuständig für diese Rechtsverfahren sind die Verwaltungsgerichte. Bei den Rechtsverfahren handelt es sich um sogenannten einstweiligen Rechtsschutz bzw. ein „Eilverfahren“. Ein Eilverfahren ermöglicht schnelleren Rechtsschutz als ein herkömmliches Klageverfahren. Das Eilverfahren ist möglich, wenn dem Betroffenen ein Abwarten bis zur Entscheidung in einem langwierigen Klageprozess nicht zumutbar ist.

Wie die Chancen auf Erfolg eines solchen Eilantrags sind, ist schwer einzuschätzen. Wenn dem Antrag stattgegeben würde, müsste das jeweilige Bundesland eigentlich der / dem einzelnen Schüler:in wieder eine Beschulung anbieten. Aufgrund des Grundsatzes der Gesetzmäßigkeit der Verwaltung wäre es aber nicht zulässig, wenn die Anträge vollumfänglich Erfolg hätten und dennoch anderen Kinder der Schulunterricht verweigert würde. In der Regel wird deshalb nach einem entsprechenden Urteil eine umfassendere Änderung der jeweiligen Verordnung zu erwarten sein. Was dann allerdings von Seiten der Politik konkret umgesetzt wird – umfänglicher Präsenzunterricht mit Hygienekonzept, Plan für Wechselbetrieb o.ä. – hängt zum einen von der Urteilsbegründung ab, unterliegt aber in allererster Linie der Gestaltungshoheit der Politik.

Alleinerziehende Mutter zweier Kinder im Alter von 7 und 10 Jahren aus Berlin

Warum lässt Du die Schulschließung gerichtlich prüfen?

Der Gedanke, gegen die Schulschließungen vorzugehen, kam mir spätestens im Juni letzten Jahres. Da ich recht gut vernetzt bin, habe ich versucht, über dieses Netzwerk Hilfe zu bekommen, um eine Klage auf den Weg zu bringen. Doch das ist gescheitert. Die Schulschließungen stehen m. E. in keiner Verhältnismäßigkeit zu den psychosozialen Folgen, die diese Generation jetzt schon trägt und evtl. weiter tragen wird. Sie wird nicht umsonst schon traurigerweise Corona-Generation genannt.

Schulen und auch KiTas sind neben dem Bildungsaspekt Schutzräume für Kinder und Jugendliche, die sonst keine Möglichkeit haben, frei mit anderen Kindern zusammen zu kommen, der Gewalt von zu Hause zu entfliehen, sich hier kulturell und sprachlich zu integrieren und auch eine geregelte Mahlzeit am Tag zu bekommen.

Einfach Boden zu fassen, den Grundstein für eine Zukunft aufgrund des Gleichstellungsprinzips zu erhalten. All diese Kinder und Jugendlichen werden momentan vernachlässigt. Doch ihre Aufgabe in der Zukunft soll darin bestehen, die Rente für die spätere Generation zu erwirtschaften. Es ist für mich nicht hinnehmbar, dass die schwächsten Glieder unserer Gesellschaft ohne Mitbestimmung leiden müssen.

Wie hast du das Ganze mit Deinen Kindern besprochen?

Ich habe meinen Kindern gesagt, dass ich sehr wütend auf die Politiker*innen bin, weil sie Entscheidungen treffen, die sie nicht an erste Stelle setzen, obwohl jeder von uns dafür sorgt, dass sowohl wir als auch alle anderen aufgrund der Hygienemaßnahmen für Sicherheit sorgen. Dass sie ein Recht auf Bildung und Leben auf Basis des Grundgesetzes haben. Dass sie in die Schule gehen sollten! Dass jeder Mensch in unserem Land gleich ist vor dem Gesetz. Sie kennen Justitia mit ihrer Waage aus der Mythologie. Dass ich es nicht länger hinnehme, dass sie nicht zur Schule gehen dürfen. Während Profifußball gespielt wird oder bei meinem Arbeitgeber 50 Personen im Großraumbüro sitzen – ohne entsprechenden Abstand oder Masken am Arbeitsplatz. Sie wissen, dass ich im November ins Homeoffice gegangen bin, weil ich das Risiko für uns alle niedrig halten wollte. Ich habe ihnen gesagt, dass wir in einer Demokratie leben, innerhalb dieser wir Rechte und Pflichten haben. Und für eigene Rechte und die Rechte jedes einzelnen auf die Straße gehen dürfen. Sie waren sehr irritiert und ich musste sie erst überzeugen. Meine Mutter hat uns auf einer Demo begleitet. 76 Jahre alt. Es war für sie die erste in ihrem Leben. Ich bin sehr stolz auf sie. Ich hoffe, für meine Kinder war es nicht die letzte.

Hast du keine Sorge, dass sich Deine Kinder in der Schule anstecken?

Doch, diese Sorge habe ich. Ich fühle mich vor allem durch den gesellschaftlichen Druck mitunter so, als würde ich meine Kinder ans Schafott liefern, wenn ich für die Öffnung der Schulen plädiere. Und es ist sehr schwierig, vor allem diese Frage ad hoc zu beantworten. Ich liebe meine Kinder über alles und würde sie nie einer Gefahr aussetzen. Ich glaube aber an die Wissenschaft, all die Studien, die in den letzten Monaten durchgeführt wurden, was die Infektionsraten von Kindern angeht, die Statistiken, wie viele Kinder tatsächlich ernsthaft krank waren. Und das waren wenige. Cluster gab es nicht, der Fall aus Hamburg stellte sich am Ende anders dar. PIMS gibt es nur vereinzelt. Mit den entsprechenden Hygienemaßnahmen sollte den Kindern und Jugendlichen endlich wieder ein normales Leben ermöglicht werden. Bevor alles andere öffnet. Das war das Versprechen der Politik im letzten Jahr. Mit letzter Kraft betone ich: auch in diesem Jahr.

Angst lähmt. Haben wir Mut, mit diesem Virus zu leben. Und schützen wir endlich die vulnerablen Gruppen. Das sind auch unsere Kinder.


Initiative Familien fordert schon lange Priorität für Bildung

Effektive Schutzmaßnahmen statt pauschaler Schulschließungen

Die „Kollateralschäden“ durch die Schließung von Kitas und Schulen sind in der Vergangenheit in ihrer Dimension zu wenig berücksichtigt worden. Lernlücken, eine wachsende Bildungsschere und weiter zunehmende Chancenungerechtigkeit sind die Folge aber auch das psychische Wohlbefinden leidet durch den Wegfall des Lebensraums Schule.

Wir von Initiative Familien sehen deshalb wie die Antragssteller:innen, die die Gerichte anrufen, um die Rechtsmäßigkeit der Schulschließungen zu überprüfen, die Politik in der Pflicht, geöffnete Bildungseinrichtungen durch entsprechende Maßnahmen zu ermöglichen. Mit der S3 Leitlinie aber bspw. auch ergänzenden Schnellteststrategien wären zahlreiche Hygienemaßnahmen möglich, um einen verlässlichen Schulbetrieb zu gewährleisten.


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Hier findet ihr weitere Informationen zu den Eilanträgen und könnt auch finanziell helfen:
https://sites.google.com/view/schulklageberlin/home

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