Mit zunehmendem Impffortschritt wird in Deutschland darüber diskutiert, in welchem Umfang Geimpfte von geltenden Einschränkungen zur Pandemiebekämpfung ausgenommen werden sollen. Keinesfalls darf das dazu führen, dass Kinder, die bereits seit Beginn der Pandemie fremdnützig eingeschränkt wurden zum Schutz der älteren Bevölkerungsgruppen und der Risikogruppen, obwohl sie selbst nur mit geringem Risiko schwer an Covid-19 erkranken, auch weiterhin, womöglich bis 2022, stark eingeschränkt bleiben.
Diskutiert wird derzeit insbesondere über mögliche Rechte für Geimpfte, Genesene und Getestete. Mit Blick auf die Rechte der Kinder, deren besondere Schutzbedürfnisse und das, gerade für jüngere, auf längere Sicht fehlende Impfangebot (und die noch abzuwartende medizinische Einschätzung der Impfnotwendigkeit) braucht es aus Sicht der Initiative Familien einen gesonderten Status für Kinder. Kinder müssen Geimpften, Genesenen und Getesteten gleichgestellt werden wie es z.B. in Dänemark der Fall ist.
Aber Kinder können sich doch einfach testen und sind dann auch gleichgestellt?
- Kinder und Jugendliche, vor allem Schüler:innen, gehören bereits heute zu den am meisten getesteten Bevölkerungsgruppen und leisten damit schon einem überproportional Beitrag.
- Tests, vor allem bei jüngeren Kindern, sind sensibel zu handhaben und sollten im Elternhaus stattfinden, nicht in externen Testzentren.
- Durch die zunehmende Impfung der Erwachsenen wird auch die Ansteckung bei Kindern zurückgehen.
- Bei einer allgemeinen Testpflicht würden einige Gruppen von Kindern vermutlich weiterhin von Teilhabe ausgeschlossen z.B. jüngere Kinder, deren Eltern nicht noch zusätzliche Tests durchführen wollen, oder Familien mit geringen Ressourcen.
Bei den Maßnahmen der Pandemiebekämpfung haben wir als Gesellschaft in den letzten 14 Monaten Kindern und Jugendlichen einen enormen Beitrag abverlangt, oft einen deutlich größeren als Erwachsenen, wenn man bspw. die Einschränkungen an Schulen mit denen an Arbeitsplätzen vergleicht. Wir haben uns gleichzeitig mit der UN-Kinderrechtskonvention darauf verpflichtet, das Kindeswohl vorrangig zu berücksichtigen. Es ist nicht hinnehmbar, dass Kinder und Jugendliche noch viele Monate lang auf ihre Rechte verzichten müssen, insbesondere auf die Rechte auf Bildung und Teilhabe.
Wir fordern deshalb bei der aktuellen Debatte um die Rücknahme von Einschränkungen eine Gleichstellung von Geimpften, Genesenen, Getesteten sowie Kindern und Jugendlichen wie dies z.B. in Dänemark der Fall ist.
Der dänische Weg – Kinder bis inklusive 15 Jahren können alles, müssen aber nicht
1) Tests / Quarantäne zur Einreise:
Die Anforderung eines Tests vor der Einreise (maximal 24 Stunden vor der Einreise) gilt nicht für Kinder bis einschließlich 12 Jahre.
Kinder unter 15 Jahren sind bei der Ankunft oder nach der Einreise nach Dänemark von der Testpflicht befreit, unabhängig davon, ob sie mit dem Flugzeug anreisen oder über eine See- und Landgrenze einreisen. Kinder unter 15 Jahren können gerne getestet werden, dies ist jedoch keine Voraussetzung. (Also am Flughafen/ Grenze an den kostenlosen Teststellen). Kinder unter 15 Jahren sind ebenfalls von der Verpflichtung zur Isolation befreit.
(Text gekürzt zur besseren Verständlichkeit)
https://coronasmitte.dk/raad-og-regler/emner/rejser-til-eller-via-danmark/lovkrav-ved-indrejse/krav-om-test-og-isolation-ved-indrejse
2) Coronapass (um in Zoo, ins Restaurant usw zu gehen)
(a) Entweder max. 72 Std alter negativer Test
(b) Oder vorherige Infektion
(c)Oder volle Impfung
„Kinder unter 15 Jahren sind davon ausgenommen“
https://www.stm.dk/media/10258/rammeaftale-om-plan-for-genaabning-af-danmark.pdf
Lest hier unsere ausführliche Stellungnahme zu diesem Thema: