Aktuelles
Absurde Kontaktbeschränkungen in Bayern
Bisher offensichtlich unbemerkt geblieben ist die Tatsache, dass in Bayern Kontaktbeschränkungen für ungeimpfte Personen jeden Alters gelten. In §3 der aktuellen Verordnung heißt es: “Der gemeinsame Aufenthalt […] ist Personen, die nicht […] geimpft oder genesen sind, nur gestattet 1. mit den Angehörigen des eigenen Hausstands sowie 2. zusätzlich höchstens Weiterlesen…