Bisher offensichtlich unbemerkt geblieben ist die Tatsache, dass in Bayern Kontaktbeschränkungen für ungeimpfte Personen jeden Alters gelten. In §3 der aktuellen Verordnung heißt es: “Der gemeinsame Aufenthalt […] ist Personen, die nicht […] geimpft oder genesen sind, nur gestattet 1. mit den Angehörigen des eigenen Hausstands sowie 2. zusätzlich höchstens zwei Angehörigen eines weiteren Hausstands.” Eine Ausnahme ist hier nur für “Die zu diesen [zwei] Hausständen gehörenden Kinder, die noch nicht zwölf Jahre und drei Monate alt sind” vorgesehen. Nach dieser Regelung dürften sich demnach nicht einmal Kleinkinder in der Krabbelgruppe treffen. Dabei ist für unter 5-jährige Kinder noch nicht einmal ein Impfstoff zugelassen, für die Altersgruppe der 5 bis 11-Jährigen gibt es keine allgemeine Impfempfehlung der STIKO und die Zulassung erfolgte erst vor wenigen Tagen, sodass eine vollständiger Impfschutz noch gar nicht vorliegen kann.
Bemerkenswert ist, dass laut Beschluss der Länder und der Bundesregierung vom 2. Dezember Kinder und Jugendliche bis 14 Jahren von den Kontaktbeschränkungen ausgenommen sind. In Bayern ist diese Erleichterung für Kinder und Jugendliche aber nicht vorgesehen.
Sabine Kohwagner von Initiative Familien: “Wieder einmal wird sichtbar, dass bei der Gestaltung der Regelungen in Bayern Bedürfnisse und Lebenswirklichkeiten von Kindern und Jugendlichen einfach übergangen werden. Treffen mit der Clique, gemeinsames Erleben mit Freunden sind aber essentiell und unabdingbar für eine gesunde psychische und soziale Entwicklung. Während darüber nachgedacht wird, für die Risikogruppe nach einer Boosterimpfung Einschränkungen aufzuheben, ignoriert man die Bedürfnisse der Altersgruppe vollkommen, die bei der Belegung von Intensivbetten aufgrund von Corona keine Rolle spielt. Der Fokus der Pandemiebekämpfung in Bayern liegt wieder einmal komplett falsch.”