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Bayern: Was in der Freizeit erlaubt ist geht an Schulen noch lange nicht
Bayern lockert: bei einer Inzidenz von unter 50 dürfen private Feiern auch drinnen mit bis zu 50 ungeimpften (plus beliebig vielen geimpften) Personen stattfinden, die Innengastronomie öffnet auch ohne Tests und 10 vollkommen fremde Personen dürfen sich einen Schlafsaal in einem Beherbergungsbetrieb teilen. Auch Laienensembles für Theater und Musik dürfen Weiterlesen…