Bayern: Was in der Freizeit erlaubt ist geht an Schulen noch lange nicht

Bayern lockert: bei einer Inzidenz von unter 50 dürfen private Feiern auch drinnen mit bis zu 50 ungeimpften (plus beliebig vielen geimpften) Personen stattfinden, die Innengastronomie öffnet auch ohne Tests und 10 vollkommen fremde Personen dürfen sich einen Schlafsaal in einem Beherbergungsbetrieb teilen. Auch Laienensembles für Theater und Musik dürfen Weiterlesen…

Aufarbeitung Pandemie Corona

Weil jeder Tag zählt!
Regelschulbetrieb auch in Berlin vor den Sommerferien inzidenzbasiert möglich

Als Initiative Familien möchten wir den Grundschulkindern gratulieren, die erfolgreich gegen den Wechselunterricht und inzidenzunabhängig geschlossene Schulen in Berlin geklagt haben. Den klagenden Familien, insbesondere den Eltern, wollen wir für das Engagement danken, welches stellvertretend für alle Schüler:innen zum Erfolg geführt hat: Schnellstmögliche Schulöffnungen im Regelbetrieb stellen eine Sicherung des Weiterlesen…

Verfassungsbeschwerde gegen fortgesetzte Einschränkung des Regelschulbetriebs unabhängig von der Pandemiesituation

Eine Berliner Grundschülerin, vertreten durch die Anwaltskanzlei Härting, reicht noch heute beim Verfassungsgerichtshof des Landes Berlin im Eilantrag eine Beschwerde gegen den Unterricht im sogenannten Wechselmodell ein. Weitere Anträge sollen kommende Woche folgen. Der Berliner Senat hat angekündigt, den Wechselunterricht mindestens bis zu den Sommerferien fortzusetzen, um den Schulen organisatorische Weiterlesen…

Hamburg: Schule ohne Konzept

Video-Beitrag aus dem ARD Mittagsmagazin 17.05.2021: Während in einigen Bundesländern Gastronomie und Tourismus wieder öffnen, können nach wie vor nicht alle Kinder zur Schule gehen. Warum werden Corona-Konzepte hier nicht umgesetzt? https://pdvideosdaserste-a.akamaihd.net/int/2021/05/17/b9e04b3d-b671-4df3-a1b9-bf8a0d273b14/1280-1_901733.mp4

Bayern: Familien rufen Gerichte an, um endlich Präsenzunterricht zu erreichen

Bayerische Verschärfungen an Schulen bei Inzidenz unter 100 auf dem Prüfstand In Bayern ist Wechselunterricht bzw. Unterricht mit Mindestabstand für Grundschüler:innen ab einer Inzidenz von über 50 vorgeschrieben, für weiterführende Schulen gilt diese Unterrichtsform sogar immer, unabhängig vom Infektionsgeschehen. Explizit wurde in einem Schreiben des Kultusministeriums darauf hingewiesen, dass dies Weiterlesen…

Bayern: Wechselunterricht auch bei einer Inzidenz von 0?

In Bayern ist der Weg zurück zur Normalität an Schulen ist ausweislich eines aktuellen Schreibens des Kultusministeriums an Schüler:innen und Eltern nicht vorgesehen. In dem Schreiben heißt es explizit, dass auch bei einer Inzidenz von 0 an weiterführenden Schulen Wechselunterricht bzw. Unterricht mit Mindestabstand von 1,5 Metern stattfinden würde. Grundschüler:innen Weiterlesen…