Bayerische Verschärfungen an Schulen bei Inzidenz unter 100 auf dem Prüfstand
In Bayern ist Wechselunterricht bzw. Unterricht mit Mindestabstand für Grundschüler:innen ab einer Inzidenz von über 50 vorgeschrieben, für weiterführende Schulen gilt diese Unterrichtsform sogar immer, unabhängig vom Infektionsgeschehen. Explizit wurde in einem Schreiben des Kultusministeriums darauf hingewiesen, dass dies auch bei einer Inzidenz von 0 gilt.
Die sogenannte Bundesnotbremse schreibt den Wechselunterricht allerdings erst ab einer Inzidenz von 100 vor und unterscheidet auch nicht zwischen verschiedenen Schulformen oder Altersklassen. Schüler:innen in Bayern sind hier bei der Frage des Schulbesuchs unverhältnismäßig eingeschränkt, ihr Recht auf Bildung und Teilhabe wird deutlich beschnitten. Mit der derzeitigen Regelung ist es auch reine Glückssache, ob man in einer Gemeinde oder Schule mit Räumlichkeiten beschult wird, welche Präsenzunterricht mit Abstand und damit durchgehend Schule gewähren können. Es macht für jeden Schüler und jede Schülerin – unabhängig von Schulart und Alter – einen riesigen Unterschied, ob man täglich die Schule besucht und alle Klassenkameraden sieht oder ob das nur jeden zweiten Tag oder gar nur wochenweise möglich ist. Es muss daher wieder der gleiche Zugang zur Bildung für alle möglich sein.
Eine Begründung, warum auch bei sehr geringem oder sogar bei einem nicht existenten Infektionsgeschehen Schüler:innen in Bayern nur im Wechselmodell bzw. mit Mindestabstand an die Schulen zurückkehren dürfen, hat die Staatsregierung bisher nicht gegeben. Auch fehlt eine Begründung, warum gerade in Bayern eine Verschärfung der Bundesnotbremse notwendig sein sollte.
Gegen diese Verschärfung der Bundesnotbremse haben nun mehrere Betroffene in einem Eilverfahren Einspruch erhoben. Ziel ist es, nicht nur Wechselunterricht, sondern Präsenzunterricht ohne Mindestabstand für alle Schüler:innen in den Regionen zu erreichen, in denen die Inzidenz stabil unter 100 liegt. Die Regeln der Bundesnotbremse müssen auch für bayerische Schüler:innen gelten.
Um die Kosten für den Eilantrag gering zu halten wurde viel ehrenamtliche Vorarbeit von Initiative Familien genutzt. Um die restlichen Kosten in Höhe von insgesamt 1.500 € auf möglichst viele Schultern zu verteilen könnt ihr den Eilantrag finanziell über folgenden Link unterstützen: https://gofund.me/786fd0d3