Mit ihrer „dringenden“ Empfehlung, weiter Masken im Unterricht zu tragen, hat die Berliner Senatsverwaltung dafür gesorgt, dass nun Kinder schon im Grundschulalter die gesellschaftliche Auseinandersetzung über das Masketragen im Klassenzimmer austragen müssen. Die Senatsverwaltung muss dringend klarstellen, dass es legitim ist, ihrer Empfehlung nicht zu folgen. Ob sie weiter Maske tragen wollen oder nicht, muss allen Kindern, Jugendlichen und Lehrkräften selbst überlassen bleiben, wenn es keine gesetzliche Verpflichtung mehr dazu gibt.
Tatsächlich scheinen viele Schulleiterinnen, Schulleiter und Lehrkräfte die Empfehlung der Senatsverwaltung als Aufforderung zu verstehen, Kinder moralisch unter Druck zu setzen oder gar zu stigmatisieren, sollten sie sich gegen die Maske entscheiden. Sie haben E-Mails verschickt mit der Bitte, die Eltern mögen auf ihre Kinder einwirken, „aus Solidarität“ weiterhin zu Maske tragen oder „um die Schulen offen zu halten“. Auch die Kinder fordern sich gegenseitig zum Maskentragen auf, ermahnen ihre Mitschüler. Konsequenz: Kinder tragen auch gegen ihren Willen Maske, wenn sie nicht das Durchsetzungsvermögen besitzen, um dem Gruppendruck standzuhalten.
Es gibt gute Gründe, in der Schule auf Masken zu verzichten. Korrekt sitzende Masken erschweren die Atmung und können zu Konzentrationsschwierigkeiten oder Kopfschmerzen führen. Sie können die Sprachentwicklung und den Erwerb sozio-emotionaler Fähigkeiten beeinträchtigen. Darauf geben gerade erschienene Untersuchungen der britischen Schulaufsichtsbehörde deutliche Hinweise. Überzeugende wissenschaftliche Erkenntnisse, dass Kinder aus dem Masketragen einen Nutzen ziehen, der das aufwiegt, gibt es unseres Wissens nicht. Diese Zusammenfassung der wissenschaftlichen Erkenntnisse zu diesem Thema der Expertengruppe Urgency of Normal (www.urgencyofnormal.com) lässt jeweils erhebliche Zweifel aufkommen: https://www.initiativefamilien.de/wp-content/uploads/2022/03/COVID-advocacy-toolkit-for-German-translation-2-18-2022_de.pdf. Wichtig hierbei ist, dass die Beweislast nicht bei denjenigen liegt, die den Eingriff ablehnen. Vielmehr müssen diejenigen, die Kindern in der Schule eine Maskenpflicht auferlegen wollen, die alles in den Schatten stellt, was man Erwachsenen zumuten mag, einen überzeugenden Nachweis führen, dass der Nutzen höher ist als der Schaden.
Der Berliner Senat hat im Bundesrat darauf verzichtet, den Vermittlungsausschuss anzurufen, um eine Aufhebung der Maskenpflicht in Schulen zu verhindern. Er hat auch keine alternativen Gesetzesvorschläge vorgelegt. Damit er hat er im Ergebnis der Neuregelung zugestimmt. Das mag er als politische Niederlage empfinden. Den Preis dafür Kinder zahlen zu lassen, ist jedoch nicht legitim.