Freiheiten und Rechte von Kindern und Jugendlichen dürfen nicht an ihren Impfstatus gekoppelt sein
Die Hessische Landesregierung hat im Rahmen der neuesten Änderungen der Corona-Regelungen angekündigt, dass die für Kinder und Jugendliche bestehende Möglichkeit, mit dem Löwentestheft an 2G-Veranstaltungen teilzunehmen, wegfallen soll sobald ein umfassendes Impfangebot für sie vorliegt.
Dies geschieht diametral entgegengesetzt zur Äußerung der STIKO, die in ihrer allgemeinen Impfempfehlung für die Altersgruppe der 12 bis 17-Jährigen explizit auf die psychosozialen Folgen der Einschränkungen der sozialen und kulturellen Teilhabe von Kindern und Jugendlichen hinweist: „Die STIKO spricht sich ausdrücklich dagegen aus, dass bei Kindern und Jugendlichen eine Impfung zur Voraussetzung sozialer Teilhabe gemacht wird“ (RKI Epidemiologisches Bulletin 33, 2021).
Mit Umsetzung dieser Ankündigung haben ungeimpfte Jugendliche ab 12 Jahren in Hessen entgegen der ausdrücklichen Forderung der STIKO keinen Zugang mehr zu wesentlichen Teilen des sozialen Lebens.
Sie werden von den Kernbereichen des gesellschaftlichen Lebens ausgeschlossen, wozu beispielsweise Konzert-, Theater- und Kinobesuche aber auch Familienfeiern im Restaurant zählen.
Ungeimpfte Jugendliche dürfen dann auch keine Museen, Ausstellungen, Gedenkstätten, Tierparks oder sonstige sozio-kulturelle Veranstaltungen mehr besuchen. Die Teilhabe am sozialen Leben mit ihren Altersgenossen ist dann unterbunden.
Stattdessen ist zu befürchten, dass Ausgrenzung und Stigmatisierung an der Tagesordnung sein werden.
Dies widerspricht nicht nur der Empfehlung der STIKO sondern auch dem Fürsorgeauftrag, den wir als Gesellschaft für Jugendliche haben.
Wir fordern deswegen die hessische Landesregierung dringend auf:
Gewähren Sie allen Kindern und Jugendlichen unabhängig von ihrem Impfstatus dauerhaft und uneingeschränkt Zugang zu allen Bereichen des gesellschaftlichen Lebens!