Initiative Familien zeigt sich enttäuscht über die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zu Schulschließungen in Deutschland. Zwar hat das Gericht erstmals “ein Recht der Kinder und Jugendlichen gegenüber dem Staat auf schulische Bildung anerkannt” und die massiven Folgen durch die Schulschließungen für Kinder und Jugendliche sowie deren Familien endlich eindeutig festgestellt, aber versäumt, hier klare Grenzen für die Zukunft zu ziehen. Nicht berücksichtigt wurde, dass das Verbot von Präsenzunterricht zwar auf zwei Monate befristet war, die Schulen in weiten Teilen Deutschlands zuvor jedoch bereits monatelang geschlossen waren.
Die im europäischen Vergleich besonders strikten und langen Einschränkungen des Schulbetriebs in Deutschland sind bereits von der Kommissarin für Menschenrechte des Europarats, Dunja Mijatović, gerügt worden. Sie verwies dabei auf die WHO-Empfehlungen zu Schulen in der Pandemie. „Diese sagen klar, dass offene Schulen Kernziel der Regierungen sein sollten“ und Schulschließungen nur das allerletzte Mittel sein dürfen angesichts ihrer schädlichen Auswirkungen auf Gesundheit, Wohlbefinden und Bildung der Kinder. Sie dürften nur dann in Betracht gezogen werden, wenn alle anderen Maßnahmen, „einschließlich denen in anderen gesellschaftlichen Bereichen“, sich als nicht ausreichend erwiesen hätten. So die Kommisarin in einem Schreiben an die Bundesregierung.
Initiative Familien fordert, dass dieser Linie endlich auch in Deutschland gefolgt wird. Sabine Kohwagner, Vorstandsmitglied von Initiative Familien, “Das Bundesverfassungsgericht hat festgestellt, dass Schulschließungen schwere negative Folgen für die psychosoziale Bildung unserer Kinder haben. Dem muss die Politik jetzt Rechnung tragen. Angesichts der Möglichkeit zur Impfung darf es daher nicht wieder zu Schulschließungen kommen.”