Sportmachen ist jetzt auch für ungeimpfte Jugendliche weiter erlaubt, Theaterspielen oder Musizieren ebenso. Allerdings nur bis zum Jahresende. ”Für sportliche und musikalische Eigenaktivitäten und Theatergruppen gelten Schüler:innen vorerst im Rahmen der regelmäßigen Testungen an Schulen als zugangsberechtigt”. So lautet der Beschluss der bayerischen Staatsregierung. Damit ist das kulturelle Leben weiterhin unerreichbar : Ins Theater, ins Konzert oder ins Kino zu gehen, ist weiterhin nur geimpften Jugendlichen vorbehalten. Was Museen, Gedenkstätten oder Freizeitaktivitäten jenseits von Sport, Theater und Musik betrifft – soziale Projekte, Umweltschutz, kirchliches oder bürgerschaftliches Engagement – herrscht großes Rätselraten.
“Wir befürchten einen Flickenteppich an Regelungen, große Verunsicherung bei Vereinen und Kulturstätten und teils willkürliche Auslegungen der Verordnung” sorgt sich Sabine Kohwagner, Vorstandsmitglied von Initiative Familien.
Als einziges Bundesland führt Bayern eine 2G-Regelung für Jugendliche ab 12 Jahren ein. In anderen Bundesländern, die ebenso auf eine 2G-Regelung setzen, gilt diese erst ab 18. Die Begründung der Staatsregierung für diesen harten bayerischen Sonderweg mutet absurd an: Jugendliche sind zwar selber durch das Virus nur in extrem seltenen Fällen gefährdet, tragen allerdings das Virus weiter und könnten so ungeimpfte Erwachsene anstecken. Deshalb müssen sich nach dem Willen der bayerischen Staatsregierung auch alle Minderjährigen ab 12 möglichst schnell impfen lassen. Dabei hat die STIKO festgestellt, dass Jugendliche medizinisch kaum von der Impfung profitieren, und explizit gefordert, dass die Teilhabe von Jugendlichen am gesellschaftlichen Leben nicht vom Impfstatus abhängen darf. Eine aktuelle Studie kommt zu dem Schluss, dass sich etwa 24.000 Kinder und Jugendliche impfen lassen müssten um nur eine einzige Krankenhauseinweisung einer erwachsenen Person zu verhindern.
Auch vergessen von der bayerischen Staatsregierung wurden alle Elfjährigen, die demnächst Geburtstag haben. Für sie gilt: selbst wenn sie an ihrem 12. Geburtstag die Erstimpfung bekommen befinden sie sich unvermeidlich mindestens 6 Wochen im Freizeitlockdown bis sie als vollständig geimpft gelten.
Sabine Kohwagner “Es hätte nur einen Satz gebraucht: Jugendliche sind bis zum Alter von 17 Jahren mittels Schultestungen zu allen 2G-Bereichen zugelassen. Den Rest der Kabinettssitzung hätte man damit verbringen können, sich um die Bereiche zu kümmern, in denen das Pandemiegeschehen derzeit tatsächlich hochproblematisch ist: Wie ungeimpfte Erwachsene von einer Impfung überzeugt werden können, wie eine Teststrategie in Betrieben umgesetzt werden soll, wie der Schutz betagter Menschen in Heimen gewährleistet wird.”