Eine Berliner Grundschülerin, vertreten durch die Anwaltskanzlei Härting, reicht noch heute beim Verfassungsgerichtshof des Landes Berlin im Eilantrag eine Beschwerde gegen den Unterricht im sogenannten Wechselmodell ein. Weitere Anträge sollen kommende Woche folgen. Der Berliner Senat hat angekündigt, den Wechselunterricht mindestens bis zu den Sommerferien fortzusetzen, um den Schulen organisatorische Kontinuität zu sichern. In einem Standardschreiben an Eltern führt die Senatsverwaltung für Bildung weiter aus, dass Unterricht im Regelbetrieb Öffnungen in anderen Bereichen gefährden könnte.
Eine schwere Einschränkung des in der Berliner Verfassung garantierten Rechts auf Bildung mit ablauforganisatorischen Erwägungen zu begründen, ist offensichtlich gesetzeswidrig. Es zeugt auch von einer tiefen Missachtung der Bedürfnisse von Kindern nach Monaten der sozialen Isolation mit Schule und KiTa im Ausnahmezustand. Wir bedauern zutiefst, dass der Senat in allen gesellschaftlichen Bereichen Öffnungen vorsieht, sich aber nicht durchringen kann, Kindern und Jugendlichen gute Lernbedingungen und ein bisschen Normalität zu ermöglichen. Jeder Tag zählt, denn sie tragen seit Monaten die Hauptlast der Einschränkungen. Die gemeldeten Infektionen sinken rapide und ein hoher Anteil der für schwere Verläufe von COVID-19 anfälligen Berliner Bevölkerung ist geimpft. Das gilt auch für Lehr- und Erziehungskräfte. Alle Voraussetzungen für Schule im Regelunterricht sind erfüllt.
Die Initiative Familie hat den Antrag mit Spendenaufrufen und logistisch unterstützt.
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Rot-Rot-Grün ǀ In Berlin haben sie keinen Bock auf Schule — der Freitag - Die Welt · Juni 1, 2021 um 12:19 am
[…] Unterricht mehr stattfinden. Gut, dass Klagen gegen diesen Irrsinn, unterstützt etwa von der „Initiative Familien“, auf den Weg gebracht und die ersten Eilanträge rechtzeitig vor der Senatssitzung an diesem […]
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